Allgemeine Geschäftsbedingungen
von www.mark-hunt.com (im Folgenden: Mark-Hunt)

Die AGB gelten für alle Dienstleistungen der Mark-Hunt, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist.

1. Vertragsgestaltung

Die AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungsaufträgen aller Art (Personalberatung, Coaching etc.). Die Auftragserteilung kann per Email oder schriftlich erfolgen. Unsere Angebote sind während der von uns genannten Frist verbindlich. Fehlt eine solche, bleibt das Angebot vom Angebotsdatum an während eines Monats gültig. 

Die Mark-Hunt ist, sofern nichts anderes vereinbart, exklusiver Vertragspartner des jeweiligen Auftraggebers für ein definiertes Rekrutierungsprojekt und erbringt ihre Leistungen gegenüber dem Auftraggeber entweder selbst oder durch seine Partner. 

Bestandteil der Personalberatung sind auch Personalvermittlungen. Die Mark-Hunt schuldet nicht zwingend die Vermittlungserfolge. Die Mark-Hunt übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung oder den nachfolgenden Fortbestand dieser innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.

Dies gilt sowohl für Personalvermittlungen, als auch für die weiteren Projekte (z.B. Inpat-Expat-Unterstützung, Interimmanagement, Beratung, Erstellung von Unterlagen usw.)

2. Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiter und Partner von Mark-Hunt unterstehen der Geheimhaltungspflicht und sind zu absoluter Verschwiegenheit über Angelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen werden strikt vertraulich behandelt. Sie bleiben im Eigentum des Auftraggebers. Nach Auftragsabschluss müssen sie auf entsprechende schriftliche Aufforderung des Auftraggebers vernichtet werden. Der Auftragnehmer geht bei den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Datenträgern davon aus, dass dadurch keine Vorschriften des Daten- oder Persönlichkeitsschutzes verletzt werden.

3. Honorar und sonstige Leistungen

Im Honorar sind sämtliche Personalkosten sowie die Betriebs- und Verwaltungskosten enthalten; nicht enthalten sind jedoch Reise- und evt. anfallende Übernachtungskosten der Kandidaten (Bewerber). Die Höhe des Honorars wird als Festpreis bestimmt.

Mark-Hunt stellt dem Auftraggeber Namen, Anschrift und Bewerbungsunterlagen von möglichen Kandidaten zur Verfügung und hat dadurch Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars für die von der Mark-Hunt zugeführten und benannten Kandidaten, sofern mit einem oder mehreren dieser Kandidaten ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. 

Wird ein Kandidat zunächst vom Mandanten abgelehnt oder zieht dieser selber seine Kandidatur zurück, wird dann aber innerhalb der ersten 24 Monate nach Abschluss des Auftrages beim Mandanten oder einem verbundenen Unternehmen eingestellt, hat die Mark-Hunt Anspruch auf das jeweils vereinbarte Honorar.

Für Arbeitnehmer werden Vermittlungshonorare erhoben. Dabei geht es um wechselwillige Kandidaten/-innen, die nicht selbst einen neuen Job suchen wollen. Übernimmt der neue Arbeitgeber die Gebühr zu einem späteren Zeitpunkt, können die Honorare zurückerstattet werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Der Klient wird unaufgefordert den Anstellungsverträge und  Einstellungsvereinbarungen, aller sonstigen Verträge und Vereinbarungen an Mark-Hunt übermitteln. 

4. Anzeigengestützte Suche

Der Entwurf von Anzeigen im Rahmen einer anzeigengestützten Suche ist kostenlos. Die Anzeigenschaltung erfolgt in den mit dem Mandanten abgestimmten Medien. Die Kosten für die Erstellung von Druckvorlagen und die Kosten für die Anzeigenschaltung werden dem Mandanten in Rechnung gestellt, sofern sie nicht im Paketpreis enthalten sind.

5. Eignungstests und Assessmentcenter

Die Durchführung von speziellen Eignungstests und Assessmentcenter-Verfahren sowie andere spezielle Leistungen werden auf Anfrage und nach Vereinbarung gesondert berechnet. Sofern diese Leistungen durch Externe erbracht werden, rechnet der Auftraggeber gesondert mit diesen Dienstleistern ab.

6. Zahlungsbedingungen

Auf alle Beträge wird die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Rechnungen sind innerhalb 10 Werktagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieses Zeitraums gerät der AG gemäß § 286 Abs. 3 BGB in Verzug.

Während des Verzuges ist die Forderung gemäß § 288 BGB mit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. 

7. Kündigung

Der durch Gegenzeichnung des Angebotes, durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch schriftliche Auftragserteilung durch den Mandanten geschlossene Vertrag kann von jeder Partei durch schriftliche Kündigung beendet werden. In einem solchen Fall werden nur diejenigen Honorar- und Auslagenaufwendungen berechnet, die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung angefallen sind.

8. Haftung

Mark-Hunt wird alle Anstrengungen unternehmen, die ihr übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Mandanten zu erledigen. Die Mark-Hunt übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für erforderliche Fachkenntnisse, mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.

Bei Nichtzustandekommen einer tatsächlichen Arbeitsleistung nach Abschluss von Arbeitsverträgen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitnehmer sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber der Mark-Hunt schließen eine Haftung der Mark-Hunt aus.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle für den Auftrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten der Mark-Hunt zur Verfügung zu stellen. Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber von der Mark-Hunt zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der Mark-Hunt. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich zurückgegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig. 

Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bestehen nicht.

9. Schlussbestimmungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Verträgen ist Aalen. Daneben ist Mark-Hunt auch berechtigt, am Hauptsitz des Mandanten zu klagen.